Der Bericht

Die Bundesregierung ist aufgrund eines Bundestagsbeschlusses von 2009 verpflichtet, in jeder Legislaturperiode eine wissenschaftliche Analyse zur Lage des freiwilligen Engagements vorzulegen. Zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung bildet diese den Bericht. Der Bericht soll, auf einen Schwerpunkt konzentriert, die Entwicklung des freiwilligen Engagements darstellen und den Stand der Engagementpolitik einschließlich der politischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland berücksichtigen. Die Bundesregierung wird den Vierten Engagementbericht voraussichtlich Anfang 2025 dem Deutschen Bundestag vorlegen.

Die Sachverständigenkommission des Vierten Engagementberichts wird sich unter der Leitung der Siegener Professorin Chantal Munsch insbesondere mit der Frage "Wie können Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement in Deutschland gerechter gestaltet werden?" befassen.

Hier finden Sie den aktuellen Berichtsauftrag.

Hier finden Sie die bereits veröffentlichten Engagementberichte.